Zum Inhalt springen

Informationen zum Nachteilsausgleich

Die Duale Hochschule Sachsen setzt sich dafür ein, dass alle Studierenden faire Chancen haben. Mit unserem Nachteilsausgleich unterstützen wir Studierende, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder besonderen Lebensumständen Benachteiligungen im Studium erfahren. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie Unterstützung beantragen können.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich im Studium ist eine Maßnahme, die es Studierenden mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung ermöglicht, das Studium trotz dieser Einschränkungen erfolgreich zu absolvieren. Der Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Studierende mit Beeinträchtigung die gleichen Chancen auf einen erfolgreichen Studienabschluss haben wie Studierende ohne Beeinträchtigung.

Beispiele für Nachteilsausgleiche sind:

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren oder Hausarbeiten
  • Bereitstellung von zusätzlichem Lernmaterial oder alternativen Lehrmaterialien
  • Bereitstellung von barrierefreien Räumlichkeiten oder technischen Hilfsmitteln
  • Erleichterungen bei der Prüfungsdurchführung, z. B. mündliche, statt schriftlicher Prüfungen

Die konkreten Maßnahmen des Nachteilsausgleichs können je nach individuellem Bedarf unterschiedlich sein und müssen im Einzelfall per Antrag vom Prüfungsausschuss geprüft und entschieden werden.

Wer kann einen Nachteilsausgleich erhalten?

Grundsätzlich haben Studierende mit einer länger andauernden oder ständigen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung Anspruch auf einen Nachteilsausgleich im Studium.

Folgende gesetzliche Regelungen gelten:

  • Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
  • Art. 3 des Grundgesetzes (GG)
  • § 1 des Sächsischen Berufsakademiegesetzes (SächsBAG)
  • § 28 der Prüfungsordnung des Studiengangs

Wie läuft die Beantragung ab?

  1. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem/der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und dem Prüfungsausschuss. Das Beratungsprotokoll kann als Gesprächsleitfaden und zur Antragstellung genutzt werden.
  2. Alternativ zum Beratungsgespräch ist ein entsprechender Antrag (inkl. Anlagen) beim Prüfungsausschuss an Ihrem Standort schnellstmöglich und vor der Prüfung einzureichen.
  3. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses erhalten Sie in Form eines Bescheids.
  4. Die Studienorganisation bzw. die Studiengangleitung berücksichtigen den anerkannten Nachteilsausgleich bei der Prüfungsplanung.

Hinweise:

  • Ihnen obliegt die Begründungs- und Nachweispflicht.
  • Mögliche Nachteilsausgleiche sind immer vor einer Leistungserbringung zu beantragen. Nachträglich gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Nachteilsausgleich kann Widerspruch beim Widerspruchsausschuss an der Zentralen Geschäftsstelle der BA Sachsen eingelegt werden. Dies ist auch möglich, wenn der Nachteilsausgleich in einem anderen Maße wie beantragt anerkannt wird.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Je nach Einschränkung bzw. Behinderung muss beim Antrag ein Nachweis erbracht werden (z. B. ein Attest). Zudem muss Art und Umfang des Ausgleichs im Antrag detailliert dargestellt werden.

An wen kann ich mich wenden?

Ihre Ansprechpartner zur frühzeitigen Beratung

Bitte nehmen Sie frühzeitig, idealerweise vor der Antragstellung, Kontakt mit der zuständigen Beauftragten oder dem zuständigen Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen auf. Auch die Studiengangleitung steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Prof. Dr.-Ing.

InesGubsch

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Bautzen

Telefon: +49 3591 353-224

Raum 213

Prof. Dr.

DianaKaiser

Beauftragte für Inklusion

Breitenbrunn

Telefon: +49 37756 70-353

Raum 219

Prof. Dr. phil.

JürgenSmettan

Dozent

Dresden

Telefon: +49 351 44722-714

Telefax: +49 351 44722-299

Raum 2.312

Dipl.-Ing.

InesLewald

Beauftragte für Inklusion

Glauchau

Telefon: +49 3763 173-118

Raum L 27

Prof. Dr.

KatjaGlaser

Studienleiterin Controlling / Finance

Leipzig

Telefon: +49 341 42743-590

Telefax: +49 341 42743-331

Raum 406 d

Prof. Dr.

MariaStöckner

Studiengangleiterin Physician Assistant

Plauen

Telefon: +49 3741 5709-133

Telefax: +49 3741 5709-119

Raum A.3.19

Prof. Dr.

BarbeRentsch

Studiengangsleiterin

Riesa

Telefon: +49 3525 707-645

Telefax: +49 3525 733-613

Raum 6.207

Privatsphären-Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies und Integrationen, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).

Cookies

Name Verwendung Laufzeit
privacylayerStatusvereinbarung Cookie-Hinweis1 Jahr
fe_typo_userIdentifikation der aktuellen SitzungEnde der Sitzung
PHPSESSIDIdentifikation der aktuellen SitzungEnde der Sitzung

Cookies

Name Verwendung Laufzeit
_pk_idMatomo13 Monate
_pk_refMatomo6 Monate
_pk_sesMatomo30 Minuten
_pk_cvarMatomo30 Minuten
_pk_hsrMatomo30 Minuten
_pk_testcookieMatomoEnde der Sitzung

Integrationen

Name Verwendung
youtubeYoutube Video Einbindung
vimeoVimeo Video Einbindung