Ein Nachteilsausgleich im Studium ist eine Maßnahme, die es Studierenden mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung ermöglicht, das Studium trotz dieser Einschränkungen erfolgreich zu absolvieren. Der Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Studierende mit Beeinträchtigung die gleichen Chancen auf einen erfolgreichen Studienabschluss haben wie Studierende ohne Beeinträchtigung.
Beispiele für Nachteilsausgleiche sind:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren oder Hausarbeiten
- Bereitstellung von zusätzlichem Lernmaterial oder alternativen Lehrmaterialien
- Bereitstellung von barrierefreien Räumlichkeiten oder technischen Hilfsmitteln
- Erleichterungen bei der Prüfungsdurchführung, z. B. mündliche, statt schriftlicher Prüfungen
Die konkreten Maßnahmen des Nachteilsausgleichs können je nach individuellem Bedarf unterschiedlich sein und müssen im Einzelfall per Antrag vom Prüfungsausschuss geprüft und entschieden werden.