Organe und Gremien der Dualen Hochschule Sachsen
Übersicht zu zentralen Organen und zur dezentralen Organisation
Die Organe und Gremien der Hochschule sorgen für eine effektive Zusammenarbeit, transparente Entscheidungsprozesse und eine starke Interessenvertretung innerhalb der akademischen Gemeinschaft. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den zentralen Organen der Hochschule wie dem Rektorat, dem Hochschulrat, dem Senat und dem erweiterten Senat.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen die wichtigsten Gremien und Funktionen vor, darunter die Direktorenversammlung, den Zentralen Studierendenrat und verschiedene Beauftragte.
Zentrale Organe der Hochschule
(§§ 14, 15, 16, 17, 18 19 der GrundO)
Rektorat
Kommissarischer Rektor
Dresden
Rektorat
Kommissarische Prorektorin
Glauchau
Kommissarischer Kanzler
Rektorat
Das Rektorat am Standort Glauchau bündelt wichtige Funktionsbereiche der sieben Staatlichen Studienakademien der Dualen Hochschule Sachsen.
Kontakt:
Duale Hochschule Sachsen
Rektorat
Hoffnung 83
08371 Glauchau
Telefon: +49 3763 173-120
Fax: +49 3763 173-181
Senat
Der Senat der Dualen Hochschule Sachsen setzt sich gemäß § 85 SächsHSG wie folgt zusammen:
- Stimmberechtigte Mitglieder (21 Personen):
- Eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer jeder Staatlichen Studienakademie.
- Je eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer jedes Fachbereichs sowie eine zusätzliche Person aus dem fachbereichsstärksten Studiengang.
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Praxispartner jedes Fachbereichs.
- Fünf Vertreterinnen oder Vertreter der gemeinsamen Gruppe (akademische Mitarbeiter sowie Verwaltung und Technik).
- Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden.
- Beratende Mitglieder (kraft Amtes):
- Die Rektorin oder der Rektor.
- Prorektorinnen oder Prorektoren.
- Die Kanzlerin oder der Kanzler.
- Direktorinnen oder Direktoren der Studienakademien.
- Die oder der Gleichstellungsbeauftragte.
Der Senat übernimmt Aufgaben gemäß § 85 Absatz 1 SächsHSG. Sitzungen werden von der Rektorin oder dem Rektor geleitet, die bei Stimmengleichheit das Entscheidungsrecht haben. Die Geschäftsordnung regelt die Teilnahme an Kommissionen.
Erweiterter Senat
Der Erweiterte Senat der Dualen Hochschule Sachsen besteht gemäß § 86 SächsHSG aus:
- Stimmberechtigte Mitglieder (42 Personen):
- 21 Mitglieder des Senats (§ 15 Absatz 1 Nummer 1).
- Eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer jeder Staatlichen Studienakademie.
- Je eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer jedes Fachbereichs sowie eine zusätzliche Person aus dem Fachbereich mit der zweithöchsten Studierendenzahl.
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Praxispartner jedes Fachbereichs.
- Fünf Vertreterinnen oder Vertreter der gemeinsamen Gruppe (akademische Mitarbeiter sowie Verwaltung und Technik).
- Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden.
- Beratende Mitglieder (kraft Amtes):
- Die Rektorin oder der Rektor.
- Prorektorinnen oder Prorektoren.
- Die Kanzlerin oder der Kanzler.
- Direktorinnen oder Direktoren der Studienakademien.
- Die oder der Gleichstellungsbeauftragte.
Der Erweiterte Senat übernimmt die in § 86 Absatz 2 SächsHSG festgelegten Aufgaben. Die Sitzungen werden von der Rektorin oder dem Rektor vorbereitet und geleitet.
Hochschulrat
Der Hochschulrat der Dualen Hochschule Sachsen setzt sich gemäß § 91 SächsHSG aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Stimmberechtigte Mitglieder (11 Personen):
- Drei vom Senat benannte Mitglieder oder Angehörige der Hochschule (keine Vertreter der Dualen Praxispartner, des Rektorats oder des Senats).
- Vier Vorsitzende der Erweiterten Studienakademieräte, benannt durch die Direktorenversammlung.
- Vier externe Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder Praxis, benannt durch das Staatsministerium.
- Beratende Mitglieder (4 Personen):
- Vertreterinnen und Vertreter der Sächsischen Wirtschaft, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der freien Wohlfahrtsverbände und der Industrie- und Handelskammern, benannt durch das Staatsministerium.
Die Mitglieder werden vom Staatsministerium berufen. Der Hochschulrat ist für Aufgaben gemäß § 91 Absatz 1 SächsHSG zuständig, darunter die strategische Ausrichtung und Kontrolle der Hochschule.
- Amtszeit und Sitzungen:
- Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
- Der Vorsitz wird von einem externen Mitglied gewählt.
- Der Hochschulrat tagt mindestens zweimal pro Semester sowie bei Bedarf. Mindestens einmal jährlich findet eine hochschulöffentliche Sitzung gemeinsam mit den gewählten Senatorinnen und Senatoren statt.
Ansprechpartner:innen des Rektorats
Referent des Präsidenten
Berufungsbeauftragter
Rektorat
Referentin für Wissens- und Technologietransfer
Internationales und Interkulturelle Kompetenz
Rektorat
Referent für IT-Projektmanagement
Rektorat
Referentin für Qualitätsmanagement / Inklusion
Rektorat
Referent Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Rektorat
Telefon: +49 3763 173-189
E-Mail schreibenReferent für Wissenschaftsmanagement
Stellvertreter des Berufungsbeauftragten
Dresden
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Glauchau
Rektorat
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Gremien und Funktionen
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Direktoren
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Rektorat
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Direktorin
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Telefon: +49 3591 353-200
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Breitenbrunn
Telefon: +49 37756 70-210
E-Mail schreibenZentraler Studierendenrat
Mitglieder werden noch benannt.