Um sich an der Dualen Hochschule für ein duales Studium einschreiben zu können, wird ein Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife benötigt. Gleichwertige Nachweise, welche zuvor vom zuständigen Ministerium des Freistaates (SMWK – Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus) geprüft wurden, sind alternativ ebenso zulässig. Ebenfalls gelten abgeschlossene Berufsausbildungen im Zusammenhang mit einer bestandenen Zulassungsprüfung sowie einer Meisterprüfung gleichermaßen als geeignete Zulassungsvoraussetzungen. Entscheiden Sie sich für ein duales Studium in Sachsen, dann ist zuvor ein unterschriebener Ausbildungsvertrag bei einem anerkannten Praxispartner einzureichen. Nur mit einem Nachweis können Sie sich an der Dualen Hochschule Sachsen bewerben. Die Auswahlkriterien sowie weitere Studienbeschränkungen (Numerus Clausus) legt allein der Praxispartner fest. Lesen Sie gern mehr dazu in unseren Studieninformationen.
Zusammengefasst bedeutet das:
- ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner
- und der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife
- oder ein gleichwertiger Nachweis (Anerkennung der Gleichwertigkeit durch das zuständige Ministerium des Freistaates - SMWK)
- oder eine Meisterprüfung
- oder Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker) nach einem Beratungsgespräch zum Studium an der Studienakademie
- oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit einer erfolgreich bestandenen Zulassungsprüfung.