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Internationale Studierende an der Dualen Hochschule Sachsen
Die Dualen (Bachelor-)Studiengänge der Berufsakademie Sachsen stehen auch Studieninteressierten aus dem Ausland offen. Ganz gleich ob sie ein Austauschsemester, ein Praktikum oder ein vollständiges Studium anstreben: Sie sind herzlich willkommen!
Folgend haben wir alle für Sie relevanten Informationen zusammengetragen:
Zulassungsvoraussetzungen/Sprachliche Voraussetzungen
Für ausländische Studieninteressenten gibt es ein Merkblatt in deutscher und englischer Sprache, in dem die sprachlichen Voraussetzungen, die Frage der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und von Aufenthaltstiteln besprochen werden. Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) stellt Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende in dualen Studiengängen zur Verfügung.
Registrierte Geflüchtete müssen zu den üblichen Zugangsbedingungen
- ihren Status als "Registrierter Flüchtling" nachweisen und
- gegebenfalls einen TestAS-Test ablegen, falls Unterlagen zu im Ausland erworbenen Abschlüssen nicht vorgelegt werden können. Der TestAS ersetzt nicht die geforderten Sprachprüfungen (in der Regel auf Niveau C1). Im Einzelfall entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
- TestAS ist ein zentraler, standardisierter Studierfähigkeitstest. Die Berufsakademie Sachsen stellt keine TestAS-Zertifikate aus.
TestAS-Prüfungen können in Testzentren abgelegt werden (siehe weiterführende Links).
"Registrierte Flüchtlinge" sind folgende Personen:
- Personen mit BÜMA/Ankunftsnachweis (Meldung des Asylgesuchs vor Antragstellung gem. § 63a AsylG)
- Asylbewerber_innen (Laufendes Verfahren - Aufenthaltsgestattung gem. § 55 AsylVfG)
- Geduldete (Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung - Duldung gem. § 60a AufenthG)
- Asylberechtigte gem. Art. 16a GG/GFK (Aufenthalt gem. § 25 Abs. 1 AufenthG)
- anerkannte Flüchtlinge gem. § 3 AsylVfG (Aufenthalt gem. § 25 Abs. 2 S. 1/1. AufenthG)
- subsidiär Schutzberechtigte gem. § 4 AsylVfG (Aufenthalt gem. § 25 Abs. 2 S. 1/2. AufenthG)
- Personen mit Abschiebeschutz gem. § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG (Aufenthalt gem. § 25 Abs. 3 AufenthG)
Allgemeine Informationen zum Studium in Sachsen für geflüchtete Studieninteressierte gibt das SMWK in folgenden Sprachen heraus:
Immatrikulation
Wenn Sie sich an der Berufsakademie Sachsen für einen unserer dualen Studiengänge einschreiben möchten, dann finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studienakademie unter "Vor dem Studium" Informationen über formale und persönliche Voraussetzungen und genaue Hinweise über Ihren Weg zum Studium bei uns.
European Credit Transfer System (ECTS)
Das European Credit Transfer System ECTS wurde 1989 im Rahmen von ERASMUS eingeführt. Es ist das einzige Credit System, das mit Erfolg getestet wurde und in ganz Europa verwendet wird.
Die Bewertung der Leistung des/der Studierenden wird auch weiterhin durch eine lokal vergebene Note anhand der deutschen Notenskala von 1 bis 5 dokumentiert. Diese Note wird ergänzt durch eine ECTS-Note. Im Fall des Transfers von Credits ist diese Ergänzung unverzichtbar, sie empfiehlt sich aber auch bei der reinen Akkumulation von Credits, da sie Aufschluss über das relative Abschneiden des/der Studierenden gibt und auch in das Diploma Supplement aufgenommen werden sollte. Da die ECTS-Note eine relative Note ist und keine feste Umrechnung in das deutsche Notensystem erfolgt, stellt die nachstehende Tabelle lediglich eine unverbindliche Orientierung dar.
Wohnen an unseren Standorten
Das Thema „Wohnen“ ist an unseren sieben Standorten unterschiedlich geregelt; manche unserer Studienakademien verfügen über eigene Wohnheime, manche sind an das örtliche Studentenwerk angeschlossen und nutzen dessen Angebot, manche haben Verträge mit lokalen Anbietern. Nachstehend finden sich die Links zu den entsprechenden Seiten der Standorte:
- Bautzen
- Breitenbrunn
- Dresden
- Glauchau
- Leipzig
- Plauen
- Riesa
ACHTUNG! Zu jedem Standort gibt es eine Unterseite, die noch angelegt werden muss
Krankenversicherung
In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht. Bedingungen, Tarife und Kostenerstattungen können aber sehr unterschiedlich sein. Deshalb sollten Sie sich so früh wie möglich Informationen einholen und nach einer passenden Krankenversicherung suchen. Haben Sie keinen Nachweis über eine Krankenversicherung, ist die Einschreibung an einer Hochschule nicht möglich. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier.
Es gibt auch zahlreiche private Krankenkassen in Deutschland, die allerdings oft deutlich teurer sind. Zudem ist es schwer, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, wenn man einmal privat versichert ist.
Mit einigen Ländern (u. a. EU-Mitgliedsländern) bestehen Sozialversicherungsabkommen. Das heißt, die Versicherung aus Ihrem Heimatland kann in Deutschland anerkannt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie für die Anerkennung benötigen.
Wenn Sie sich für ein komplettes duales Studium an der Berufsakademie Sachsen entschieden haben, dann werden Sie durch Ihren Praxispartner ohnehin in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Erasmus-Beauftragte an den Staatlichen Studienakademien
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen an den Standorten und dem Rektorat
Dozent Medizintechnik
Beauftragter für internationale Angelegenheiten
Bautzen
Telefon: +49 3591 353-280
E-Mail schreibenLeiterin Studiengang Internationales Tourismusmanagement
Breitenbrunn
Telefon: +49 37756 70-313
E-Mail schreibenProfessor
Dresden
Telefon: +49 351 44722-718
E-Mail schreibenLeiterin Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik
Glauchau
Telefon: +49 3763 173-522
E-Mail schreibenLeiter der Studienrichtung Immobilienwirtschaft
Leipzig
Studiengangleiterin Handel und Internationales Management
Plauen
Dozent
Riesa
Referentin für Wissens- und Technologietransfer
Internationales und Interkulturelle Kompetenz
Rektorat