Unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung werden für das PROMOS-Programm für das Jahr 2025 folgende Maßnahmen ausgeschrieben:
Teil-Stipendien für Aufenthalte im Ausland
Bewerbungsmöglichkeiten für:
- Studienstipendien (1 oder 2 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte von Studierenden an Partneruniversitäten, vorzugsweise an nicht-europäischen Hochschulen mit monatlichem Aufenthaltskostenzuschuss und/oder einer einmaligen Reisekostenpauschale, (Förderung monatl. Zuschuss zu Aufenthaltskosten für max. 2 Monate und/oder einmalige Reisekostenpauschale) - Praktika (6 Wochen bis 3 Monate)
Gefördert werden können Studierendenpraktika im außereuropäischen Ausland. In Ausnahmefällen ist auch eine Förderung von Praktika im europäischen Ausland möglich, jedoch nur für Studierende, deren “Kontingent” im Rahmen der ERASMUS-Praktikumsförderung bereits ausgeschöpft ist - (einmalige Reisekostenpauschale und/oder monatl. Zuschuss zu den Aufenthaltskosten für max. 3 Monate). Möglich ist auch die Förderung von Praktika in der Schweiz und im Vereinigten Königreich; im letzteren Fall sind allerdings seit dem BREXIT die Einreisebedingungen erschwert (Visum-Pflicht beachten, mehrere Monate Vorlaufzeit!). - Sprachkurse (3 Wochen bis 2 Monate)
Gefördert werden können Sprachkursteilnahmen (Vollzeitkurse mit mind. 25 Stunden/Woche) von Studierenden an staatlichen und privaten Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland weltweit (einmalige Pauschale). - Studienreisen
Studienreisen (Exkursionen Studierender unter Leitung eines/r zuständigen Professors/Professorin) von Studierenden ins Ausland (bis max. 12 Tage) können weltweit mit einer Tagespauschale (45,- €) gefördert werden. Ziele der Förderung sind die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse, landeskundlicher Einblicke, das Kennenlernen von Praktikumsmöglichkeiten vor Ort sowie die Begegnung mit einheimischen Studierenden und Wissenschaftlern. Die Antragstellung ist nur durch eine/n Professor_in möglich (bitte per Mail mit Formular an ilona.scherm@dhsn.de unter Angabe von Reiseziel, -dauer, Zahl der Teilnehmer_innen, Begründung der Reise, Darstellung der Fachbezogenheit und des Zeitplans unter Berücksichtigung von Treffen mit internationalen Partnern/Studierenden und der Komplettfinanzierung bis 30.09.2024)
Bewerbungsberechtigt sind regulär eingeschriebene Studierende , die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die Deutschen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (siehe https://www.bafög.de/de/-8-staatsangehoerigkeit-224.php) und auch nichtdeutsche Studierende, wenn sie an der Berufsakademie Sachsen zum Zweck des Erreichens eines Studienabschlusses regulär eingeschrieben sind.
Die Bewerbung für ein PROMOS-Teilstipendium erfolgt direkt in schriftlicher Form bei der Referentin für Internationales (ilona.scherm@ba-sachsen.de). Ausschreibungsende für eine Förderung im Jahr 2025 ist der 30.09.2024.
Bewerbungsunterlagen (bitte per E-Mail an ilona.scherm@dhsn.de):
- tabellarischer Lebenslauf inkl. Passfoto
- Motivationsschreiben/Darstellung des geplanten Vorhabens/Bezug zum Studieninhalt
- Notenbescheinigung
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Bestätigung Gasthochschule/Praktikumseinrichtung/Kursanbieter (kann nachgereicht werden)
- Einverständniserklärung des Praxispartners
- Zustimmung des Studiengangleiters
Die Stipendien werden durch die Mitglieder der AG INTernationales als Stipendienkommission in erster Linie abhängig von der Qualifikation/Studienleistungen, der fachlichen Sinnhaftigkeit und Plausibilität des geplanten Aufenthaltes und den bestehenden erforderlichen Sprachkenntnissen vergeben. Die letztendliche Vielfalt der Beurteilungselemente, ihre jeweilige Bewertung und die unabdingbare Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit der Entscheidungsfindung der Stipendienkommission führen dazu, dass die Entscheidungen Bewerbern gegenüber nicht begründet werden.
PROMOS und BaFöG
Sollten Sie BaFöG-Empfänger sein: PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.
Learning Agreement/Anerkennung von Lehrveranstaltungen:
Für Studienaufenthalte schließen Sie bitte spätestens 1-2 Monate vor Antritt Ihres Aufenthaltes in Absprache mit dem/der Verantwortlichen Ihres Studienganges ein Learning Agreement ab . Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement reichen Sie bitte in Kopie vor Ihrem Aufenthaltsantritt beim Erasmus-Beauftragten Ihres Standortes ein.
Hinweis zur Reisesicherheit:
Als bestätigter Stipendiat/in sollten Sie sich grundsätzlich, insbesondere aber bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes registrieren (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland: https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action)! Sollte für Ihr Zielland/-region eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt bestehen, kann keine Förderung erfolgen. Sollte nach Beginn Ihres Aufenthaltes eine Reisewarnung für Ihr Zielland/-region ausgesprochen werden, müssen wir Sie zur Ausreise auffordern und Ihre Förderung einstellen.
Hinweis zum Versicherungsschutz:
Bitte tragen Sie dafür Sorge, über einen ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu verfügen. Insbesondere im Rahmen von Auslandspraktika sind zusätzlich noch eine Auslandshaftpflicht- und -unfallversicherung zu empfehlen. Bitte beachten Sie, dass weder über die Berufsakademie Sachsen noch über das PROMOS-Stipendienprogramm ein Versicherungsschutz besteht. Als bestätigter Stipendiat/in sind Sie für Ihren Aufenthalt zum Abschluss der DAAD-Gruppenversicherung berechtigt, welche aus Auslandskranken, -haftpflicht- und -unfallversicherung besteht. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.daad.de/versicherung/de und von der DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle@daad.de
Rückmeldeunterlagen:
Spätestens 1 Monat nach Beendigung des Aufenthaltes reichen Sie bitte einen Letter of Confirmation (Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution) sowie eine Notenbescheinigung (Transcript of Records) bzw. ein Praktikums- oder Sprach- bzw. Fachkurszeugnis sowie einen kurzen Erfahrungsbericht (max. 1,5 Seiten) ein.