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Dein Studium. Dein Weg. DHSN Studierende/r
werden.

Wie werde ich Studierende/r an der DHSN?

Der Weg zum Studium

Für eine persönliche und individuelle Beratung zu verschiedenen Themen vor, während und nach dem Studium können sich Studieninteressierte, Studierende und auch Eltern gern an die jeweiligen Studiengangleiterinnen und -leiter des entsprechenden Standortes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Unterseiten der Standorte.

Zugangsvoraussetzungen

Um sich an der Dualen Hochschule für ein duales Studium einschreiben zu können, wird ein Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife benötigt. Gleichwertige Nachweise, welche zuvor vom zuständigen Ministerium des Freistaates (SMWK – Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus) geprüft wurden, sind alternativ ebenso zulässig. Ebenfalls gelten abgeschlossene Berufsausbildungen im Zusammenhang mit einer bestandenen Zulassungsprüfung sowie einer Meisterprüfung gleichermaßen als geeignete Zulassungsvoraussetzungen. Entscheiden Sie sich für ein duales Studium in Sachsen, dann ist zuvor ein unterschriebener Ausbildungsvertrag bei einem anerkannten Praxispartner einzureichen. Nur mit einem Nachweis können Sie sich an der Dualen Hochschule Sachsen bewerben. Die Auswahlkriterien sowie weitere Studienbeschränkungen (Numerus Clausus) legt allein der Praxispartner fest. Lesen Sie gern mehr dazu in unseren Studieninformationen.

Zusammengefasst bedeutet das:

  1. ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner
  2. und der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife
  3. oder ein gleichwertiger Nachweis (Anerkennung der Gleichwertigkeit durch das zuständige Ministerium des Freistaates - SMWK)
  4. oder eine Meisterprüfung
  5. oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit einer erfolgreich bestandenen Zulassungsprüfung.

Wichtige Dokumente

Der Weg zum Studium

  1. Auswahl des Studienganges und des Studienortes
  2. Auswahl des Praxispartners für den jeweiligen Studiengang oder Unterstützung zur Praxispartnerwahl bei der Studiengangleitung erfragen
  3. Bewerbung beim Praxispartner (schriftlich per Post, per E-Mail oder über das Bewerbungsportal)
  4. Bewerbungsgespräch, Abschluss eines Studienvertrages
  5. Vollständige Bewerbungsunterlagen an den Studiengangleiter senden (inklusive Ausbildungsvertrag, beglaubigte Kopie Abiturzeugnis)
  6. Studienplatzvergabe durch die Staatliche Studienakademie (Vergabe nach Posteingang – vollständige Unterlagen vorausgesetzt)
  7. Feierliche Immatrikulation an der Staatlichen Studienakademie, Studienbeginn: 01.10. des laufenden Jahres

Zulassungsverfahren

Als erstes müssen sich Interessenten erfolgreich bei einem unserer anerkannten Praxispartner bewerben und einen Studienvertrag abschließen.

Die Bewerbungstermine richten sich nach den Planungen der Praxispartner. In Verbindung mit dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung kann danach die Beantragung der Zulassung an der jeweiligen Staatlichen Studienakademie erfolgen. Deadline für die Einreichung des Antrages auf Zulassung ist der 30.09. des Jahres, in dem mit dem Studium begonnen werden soll. Es gibt keinen Numerus clausus oder weitere Zulassungsbeschränkungen und es werden keine Studiengebühren erhoben. Studienbeginn ist der 01.10. jeden Jahres.

Studienabschlüsse

Nach erfolgreichem Abschluss verleiht der Freistaat Sachsen einen bolognakonformen, international anerkannten Bachelor und auslaufend ein Diplom. 

Vergeben werden beispielsweise der Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder das Diplom. Die Bachelor-Abschlüsse sind gleichwertig und gesetzlich gleichgestellt mit den Bachelor-Abschlüssen einer Universität oder Fachhochschule.

Studienwechsel / Wechsel an eine Hochschule

Ein Wechsel des Studiengangs innerhalb der Dualen Hochschule Sachsen ist unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen möglich und mit Unterstützung der Studiengangleitung am jeweiligen Standort zu organisieren. 

Der Wechsel an eine Hochschule ist ebenso möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen der aufnehmenden Hochschule erfüllt werden. Die Anerkennung bereits absolvierter Studienleistungen an der Dualen Hochschule Sachsen, bspw. bei einem Wechsel vom laufenden in ein anderes laufendes Studium, unterliegt ebenfalls den Regelungen der Hochschule, an die gewechselt werden soll. Der Abschluss an der Dualen Hochschule Sachsen mit 180 ECTS-Punkten stellt grundsätzlich eine allgemeine Zulassungsvoraussetzung für Masterstudiengänge an Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften dar. Spezielle Zugangsvoraussetzungen werden durch die aufnehmende Hochschule geregelt und sind bei dieser zu erfragen.

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