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Semesterbeitrag Studentenwerk

12. April 2025

Liebe Studierende,

ab dem Wintersemester 2025 ist für alle immatrikulierten Studierenden der Dualen Hochschule Sachsen, also auch für unseren Akademiestandort, erstmals ein verpflichtender Semesterbeitrag an das Studentenwerk Chemnitz/Zwickau zu entrichten. 

Es handelt sich dabei also nicht um Studiengebühren, sondern die Umsetzung des §119 Absatz 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes. Wir hatten bereits mehrfach darüber informiert. Alle Studierenden an sächsischen Hochschulen zahlen den Semesterbeitrag an das Studentenwerk. 

Ihre Praxispartner betrifft diese Regelung nicht! Die Verträge mit Ihren Praxispartnern bleiben davon unberührt! 

Der Beitrag wird über die DHSN an das Studentenwerk erhoben und die fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung für die Immatrikulation. 

Die Standorte in Leipzig und Dresden sind bereits vor der Umwandlung der BA Sachsen zur Dualen Hochschule Mitglieder des Studentenwerkes gewesen. Auf der Grundlage des besagten Paragraphen des Hochschulgesetzes und mit der Gründung der DHSN betrifft die Mitgliedschaft nunmehr verpflichtend alle Standorte. 

Das Studentenwerk erbringt im Gegenzug Dienstleistungen auf sozialem, gesundheitlichem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende hochschulnahe Dienstleistungen:

  1. Versorgung der Studierenden mit Speisen und Getränken zu günstigeren Preisen (Ein Großteil des Semesterbeitrages dient zweckgebunden der Finanzierung des Bereiches Hochschulgastronomie. Die Mensa-Preise am Standort Glauchau können dementsprechend ab dem Wintersemester 2025/26 auf das Niveau der studentischen Essenspreise in den sonstigen Mensen des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau gesenkt werden.)
  2. Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen der Studierenden
  3. Gesundheitsfördernde Maßnahmen und Beratung in studentenspezifischen Angelegenheiten, beispielsweise psychologische Beratung, Sozialberatung, Rechtsberatung
  4. Gewährung von zinslosen Beihilfen und Darlehen sowie Zuschüssen für Studierende
  5. Unterstützung von Studierenden in besonderen Lebenslagen, insbesondere von Studierenden mit Kind sowie von ausländischen Studierenden
  6. Schaffung und Betrieb von Einrichtungen und Angeboten zur Kinderbetreuung sowie zur Förderung der Vereinbarkeit von Studium und Familie

sowie optional

      7. die Bereitstellung eines preisgünstigen Semestertickets

Der Gesamtbetrag beläuft sich auf derzeit 276,40 Euro/pro Semester (100,00€ ohne Semesterticket) und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Studentenwerksbeitrag: 100,00 Euro
  • Deutschlandsemesterticket (optional): 176,40 Euro

Das Deutschlandsemesterticket ermöglicht Ihnen die bundesweite Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu einem vergünstigten Preis. Ob dieses Ticket Bestandteil des Semesterbeitrags wird, hängt vom Abstimmungsergebnis unter den Studierenden am Akademiestandort Glauchau ab. 

Bitte beachten Sie die Umfrage, die Sie im April 2025 diesbezüglich per Mail erhalten haben. 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Frauke Deckow
Kommissarische Prorektorin der Dualen Hochschule Sachsen
Direktorin der Staatlichen Studienakademie Glauchau

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