Direktion der Staatlichen Studienakademie Glauchau
Direktor/ Direktorin
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bestellt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Dualen Hochschule Sachsen eine Professorin zur Direktorin der Staatlichen Studienakademie, die die Einrichtung leitet und vertritt. Die Direktorin besitzt gegenüber der Staatlichen Studienakademie Vollkompetenz, d.h. Leitungs- und Durchführungskompetenz. Sie ist den Leitern der Organisationseinheiten sowie Beschäftigten der Direktion organisationsverantwortlich direkt vorgesetzt und besitzt disziplinarische und fachliche Weisungs- und Aufsichtsbefugnis.
Ständiger Vertreter des Direktors
Der Ständige Vertreter des Direktors wird durch den Direktor mit Zustimmung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst aus dem Kreis der Professoren bestellt. Er vertritt den Direktor und nimmt in dessen Abwesenheit dessen Aufgaben vollumfänglich wahr. Er besitzt in diesem Zeitraum Entscheidungsbefugnis.
Er ist verantwortlich für alle studienrichtungsübergreifenden Aufgaben wie:
- Terminierung, Überwachung und Kontrolle der Terminpläne
- Überwachung und Kontrolle der Stundenpläne
- Gewährleistung und Überprüfung der Einhaltung von Verordnungen, Vorschriften und anderen Regelungen zum Lehrbetrieb
- Koordinierung und Kontrolle des Einsatzes der nebenberuflich tätigen Lehrbeauftragten und Überwachung deren Lehrtätigkeit gemäß Gesetz
- Abschluss aller Lehraufträge
- Durchsetzung, Überwachung und Kontrolle der Lehrverpflichtungsordnung sowie der Durchführung von Lehrveranstaltungen gemäß DAVOSS
Referent
Der Referent ist ähnlich einer Stabstelle unmittelbar der Direktorin zugeordnet. Er unterstützt die Direktion, insbesondere bei konzeptionellen und strategischen Aufgaben, dem Marketing sowie dem Qualitätsmanagement und übernimmt Funktionen, die zum Aufgabenbereich der Direktion gehören.
Sekretariat der Direktion
Korrespondenzen, Organisations- und Kommunikationsaufgaben, Terminplanungen und Terminüberwachungen, Protokollführung in Beratungen und Sitzungen unter der Leitung der Direktion u.a. Verwaltungsaufgaben übernimmt das Sekretariat der Direktion.
Beschwerdestelle nach dem AGG:
Die Grundsätze zum Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt.
Eine Klage auf Entschädigung nach § 15 AGG muss gemäß § 61b Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden.
Die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG zuständige Stelle an der Staatlichen Studienakademie Glauchau ist die Direktorin Prof. Dr. Frauke Deckow.
Beauftragte für Konfliktlösungen:
Für die Konfliktlösungen für Mitarbeiterangelegenheiten bzw. interner Vorkommnisse sind folgende Personen an der Dualen Hochschule in Glauchau zuständig:
Staatliche Studienakademie Glauchau: Frau Prof. Deckow, Prof. Dr. Heiko Enge.
Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Ihre Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen
Stellvertreterin Präsident
Direktorin
Kommissarische Prorektorin
Glauchau
Ständiger Vertreter der Direktorin
Glauchau
Telefon: +49 3763 173-283
E-Mail schreibenReferent
Glauchau
Telefon: +49 3763 173-514
E-Mail schreibenSekretariat Direktion
Glauchau
Studienleiter Industrielle Produktion
Glauchau