Liebe Studierende,
die Umwandlung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) bringt nicht nur strukturelle, sondern auch organisatorische Veränderungen mit sich, die unmittelbare Auswirkungen auf den Campusalltag haben. Dazu gehört auch die Zuständigkeit für die Wohnheime am Campus Glauchau.
Auf Grundlage von § 118 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) wurden die Wohnheime vom bisherigen Träger, dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), auf das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau übertragen. Diese Übertragung folgt einem landesweit einheitlichen Prinzip: Studentenwerke sind für die soziale Infrastruktur an Hochschulen zuständig – insbesondere für studentisches Wohnen, die Mensaversorgung sowie Beratungsangebote, einschließlich psychologischer Unterstützung.
Diese gesetzlich geregelte Zuständigkeitsverlagerung bedeutet zugleich einen Systemwechsel. Bitte richten Sie ab sofort alle Anfragen zum Wohnheim an das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau.
zuständiges Studentenwerk: Studentenwerk Chemnitz-Zwickau