Für die Studierenden der BA in Dresden gibt es momentan keine Möglichkeit, ein Semesterticket bei den Dresdner Verkehrsbetrieben bzw. dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) zu erwerben. Die Studierendenräte der Dresdner Hochschulen sind als selbstverwaltende Organe und rechtsfähige Teilkörperschaften der Hochschule gemäß Hochschulfreiheitsgesetz Ansprechpartner für die Umsetzung eines Semestertickets. Der Studierendenrat der BA in Dresden hat bisher auf Basis des gültigen Sächsischen Berufsakademiegesetzes nicht den rechtlichen Status, der zum Abschluss von Verträgen mit den Verkehrsbetrieben berechtigt, ist aber weiterhin um eine Lösung bemüht und mit den Akteuren im Gespräch. Nähere Informationen unter https://www.ba-dresden.de/die-akademie/stura-studierendenrat
Während des Studiums
Ihr Weg durch das Studium an der Dualen Hochschule Sachsen
Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise, Regelungen und Hilfestellungen rund um Ihr Studium. Ob Prüfungsordnungen, Studienablauf oder wichtige Ansprechpartner – diese Seite bietet Ihnen eine zentrale Übersicht, um Ihren Studienalltag optimal zu gestalten. Entdecken Sie, wie Sie Ihr Studium erfolgreich organisieren und welche Möglichkeiten Ihnen während der Studienzeit zur Verfügung stehen.
Studieninformationen für Studierende in Dresden
Semesterticket
Studentenwerksbeitrag - wo? wann? wie? wieviel?
Der Studentenwerksbeitrag wird gemäß § 2 Abs. 2 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden zweckgebunden für die Hochschulgastronomie und die soziale und kulturelle Betreuung verwendet.
Die Zahlung des Studentenwerksbeitrages ist Voraussetzung für die Einschreibung an der Berufsakademie oder Hochschule im Betreuungsbereich des Studentenwerks. Sie erwerben damit das Recht zur Nutzung der Einrichtungen und Services des Studentenwerks. Zahlreiche Ermäßigungen und Angebote stehen Ihnen damit offen. Der Beitrag wird auch fällig, wenn Sie die Angebote des Studentenwerks nicht nutzen wollen. Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag und zu den Leistungen des Studentenwerks Dresden unter https://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html.
Die Beitragshöhe wird gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden festgesetzt. Der Beitrag ist erstmalig am 01. Oktober bei Studienbeginn und dann am 01. März bzw. 01. September zum jeweiligen Semesterbeginn fällig.
Verantwortlich für Einziehung der Beiträge sind die Hochschulen. Dem Studienantrag ist daher die Bevollmächtigung zum Einzug des Studentenwerksbeitrages beizufügen.
Die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Dresden bittet um Vormerkung der Termine und umgehend schriftliche Mitteilung bei Veränderungen der Bankverbindung bzw. persönlichen Daten an das Verwaltugsbüro des jeweiligen Studienganges.
Studentenwerk Dresden
Das Studentenwerk Dresden bietet Service für ca. 48.000 Studierende von neun Hochschulen in Dresden, Zittau und Görlitz, so auch für die Studierenden der Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden. Zum Leistungsspektrum des Studentenwerks Dresden gehören Studienfinanzierung, Verpflegung in den Mensen und Cafeterien, Bereitstellung von Wohnraum in den Wohnheimen, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, eine Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen und eine Kinder-Kurzzeitbetreuung.
Mit dem Studentenausweis erhalten die Studierenden zudem reduzierte Eintrittspreise und weitere Vergünstigungen.
Der Studentenwerksbeitrag ist halbjährlich zu entrichten. Zum Einzugsverfahren informiert die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Dresden. Zur Höhe des aktuellen Studentenwerksbeitrag informiert das Studentenwerk Dresden unter: www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.de
Weitere Informationen können unter der Telefonnummer 0351 44722-304 oder unter luisa.gellrich@ba-sachsen.de erfragen.
Mensa Johannstadt
Die Mensa Johannstadt des Studentenwerks Dresden wurde am 16. Mai 2011 eröffnet. Sie befindet sich in der 1. Etage des Neubaus am Campus Johannstadt, wo auch die Bibliothek und Labore der BA in Dresden untergebracht sind. Die Mensa versorgt die Studierenden und Mitarbeiter_innen der Staatlichen Studienakademie Dresden und der Evangelischen Hochschule Dresden (ehs), aber auch Studierende aus den naheliegenden Instituten der TU Dresden und aus der benachbarten Hochschule für Bildende Künste Dresden (HfBK). Somit ist die Mensa zentraler Kommunikations- und Treffpunkt am neuen Campus - auch für Kommilitonen anderer Bildungseinrichtungen, Bildungssysteme und Studienangebote.
Zum Speiseplan der "Mensa Johanna" geht es hier.
Allgemeine Studieninformationen
Praxis und Theorie
Als Studierende der Dualen Hochschule Sachsen übernehmen Sie von Anfang an Verantwortung – als Mitarbeiter/in in Ihrem Praxisunternehmen für die Ihnen übertragenen Aufgaben und als Studierende/r in der Staatlichen Studienakademie Glauchau – für sich selbst und Ihre Studienergebnisse.
Lösen Sie mit Ihren Studienarbeiten und sonstigen studentischen Projekten unter Begleitung unserer erfahrenen Dozentinnen und Dozenten in Theorie und Praxis konkrete praktische Probleme auf der Grundlage theoretischer Erkenntnisse.
Lernen Sie forschend!
Präsenzpflicht
Während der Studienzeit besteht grundsätzlich Präsenzpflicht (vgl. SächsBA bzw. Studien-bzw. Ausbildungsvertrag). Bei Krankheit müssen Sie sich (auch während der Theoriephase) bei Ihrem Praxispartner und im Verwaltungsbüro Ihres Studienganges unverzüglich abmelden und ein ärztliches Attest (Krankenschein) vorlegen.
Persönliche Lehr- und Lernatmosphäre
Das Duale Studium ist modular aufgebaut. Die Module schließen jeweils mit Modulpüfungen ab. Sie absolvieren Ihr Studium im Verbund von so genannten Seminagruppen mit max. 35 Studierenden. Kleingruppenarbeit und persönliche Atmosphäre sind die Regel, nicht die Ausnahme.
Studien- bzw. Ausbildungsvergütung
Während des dreijährigen Studiums sind Sie Studierender und gleichzeitig sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter im Unternehmen und erhalten eine Studien- bzw. Ausbildungsvergütung von mindestens 440 Euro monatlich< (gilt ab 01.10.2015) – egal ob Sie gerade in der theoretischen Studienphase oder in der Praxisphase studieren.
Studentenausweis
Mit Ihren Studienunterlagen erhalten Sie zu Beginn des ersten Semesters Ihren Studentenausweis, durch den Sie Zugang zu vielen studentischen Vergünstigungen und Preisermäßigungen in ganz Deutschland haben. Mit dieser Chipkarte können Sie außerdem in der auf dem Campus ansässigen Mensa Geld aufladen und bezahlen. Außerdem stehen Ihnen – ebenso nach entsprechender Aufladung – Kopiermöglichkeiten an der Studienakademie zur Verfügung und die Chipkarte ersetzt Ihren Bibliotheksausweis inkl. Zahlfunktion.
Sozialversicherungspflicht
Dual Studierende sind gleichzeitig Mitarbeiter im Unternehmen (Praxispartner). Sie gelten während des gesamten Studiums als versicherungspflichtige Beschäftigte. Es ergibt sich die gesetzliche Versicherungspflicht in der:
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung und
- Unfallversicherung.
Die Meldepflicht obliegt (außer bei der anders geregelten Unfallversicherung) grundsätzlich dem Praxispartner. Das Krankenkassenwahlrecht übt der Student selbst aus. Nähere Informationen zur Sozialversicherungspflicht finden Sie in der Mitteilung zur Sozialversicherungspflicht der Studierenden der Dualen Hochschule Sachsen (nachfolgend können Sie die Mitteilung herunterladen). Melde- und Anzeigepflichten zu einem eventuellen Unfall regeln sich aus der Eintrittszeit des Unfalles in der theoretischen oder praktischen Ausbildungsphase. Unfälle während der Theoriephase an der Staatlichen Studienakademie Glauchau müssen unverzüglich gemeldet werden. Formulare sind im Sekretariat der Direktion bzw. der Verwaltung erhältlich.
6 Semester oder 3 Jahre
Bereits nach sechs Semestern (drei Jahren) ist das Studium an der Dualen Hochschule Sachsen mit akkreditiertem Bachelor-Abschluss erfolgreich beendet.
Urlaub statt Semesterferien
Aufgrund der kompakten Studienorganisation fallen im Studienbetrieb der Dualen Hochschule Sachsen keine Semesterferien im herkömmlichen Sinne an. Den Studierenden steht jedoch ihr individuell im Vertrag mit Ihrem Partnerunternehmen geregelter Urlaub zu, der mindestens dem gesetzlich zugesicherten Urlaubsanspruch entspricht.
Zusatzqualifikationen
Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten zum Erwerb von Zusatzqualifikationen und Zertifizierungen während des Studiums. Fachlich spezialisierte Zusatzqualifikationen fragen Sie bitte in Ihrem Studiengang an.
Darüber hinaus finden Sie Zusatzangebote zu Zertifizierungen in Fremdsprachen im Bereich Internationales, ebenso wie die Zusatzqualifikation "IKK" für Studierende der Dualen Hochschule Sachsen. Weiterhin bietet die Duale Hochschule Sachsen den Erwerb einer Zusatzqualifikation "Messemanagement" an. Diesbezügliche Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen auf dem Campus bzw. dem Bereich Marketing / Öffentlichkeitsarbeit.
Campusgelände
Den im Wintersemester 2011/2012 eröffneten neuen Campus in der Nähe der Dresdner Altstadt teilt sich die Studienakademie mit der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (EHS Dresden).
Die Studienakademie Dresden bietet ein funktionales, den modernsten Anforderungen entsprechendes und positiv anregendes Studienumfeld. In Haus 2 seitens der Hans-Grundig-Straße befinden sich ausgewählte Laborräume, die Seminarräume und Hörsäle sowie die Büroräume der Mitarbeiter_innen der Studienakademie. Nebenan im Neubau, Haus 1, auf Seite der Gerokstraße befinden sich weitere technische Labore der Studienakademie, die gemeinsame Bibliothek mit der EHS Dresden und die Mensa des Studentenwerkes Dresden mit ca. 200 Sitzplätzen.
Eingangsskizze
Wohnen & Leben in Dresden
Studieren macht Spaß und an einem Campus der kurzen Wege noch mehr. Neben modernsten Lehr- und Laborgebäuden erwarten Sie fußläufig die Bibliothek, die Wohnheime, die Mensa und zahlreiche Freizeitmöglichkeiten.
Die ersten Wochen des Studiums
Das erwartet Sie
Studienbeginn & Technische Immatrikulation
Studiebeginn für die Erstsemester ist immer der 01. Oktober eines Jahres. Fällt dieser auf ein Wochenende, so gilt der darauffolgende Wochentag. An diesem Tag sprechen Sie bitte den Verwaltungsbüros der Studienrichtungen bzw. Studiengänge vor.
Dort erhalten Sie u.a. Ihre Studienunterlagen sowie den Studentenausweis und weitere Informationen zu Studienbeginn.
Erstsemester-Einführungen
Die Studiengänge veranstalten zu Beginn des ersten Semesters eine Erstsemestereinführung. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen von Ihren Studienleitern zu Inhalten und organisatorischen Fragen. Den Termin erhalten Sie im jeweiligen Verwaltungsbüro Ihrer Studienrichtung bzw. Ihres Studienganges.
Feierliche Immatrikulation
Im Oktober eines jeden Jahres feiert die Duale Hochschule die Immatrikulation der Studienanfänger in einem festlichen Rahmen. Ihre persönliche Einladung erhalten Sie in den ersten Studientagen vor Ort.
Informationsveranstaltung der Bibliothek zur Bibliotheksnutzung
Im November eines jeden Jahres bietet die Bibliothek der Studienakademie Glauchau Informationsveranstaltungen für Erstsemester an. Die aktuellen Termine werden per Website der Bibliothek und Aushängen bekannt gegeben.