§ 1 Geltungsbereich
Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des „Fördervereins der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“.
§ 2 Höhe des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen jährlich 30,- Euro, ermäßigt 15,- Euro sowie für Studierende 10,- Euro. Für juristische Personen, d.h. Firmen oder Einrichtungen beträgt der Jahresbeitrag mindestens 200,- Euro. Dieser Beitrag versteht sich als Mindestbeitrag - es können zur besseren Ausfinanzierung der Vereinsgeschäfte höhere Beiträge geleistet werden. Die Ermäßigung gilt für Rentner oder Arbeitslose und wird im Zweifel auf Antrag durch den Vorstand entschieden. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt aus dem Verein entsteht der volle Jahresbeitrag. Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.
§ 3 Fälligkeit der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist am 01. Januar eines jeden Jahres fällig und ist bis zum 15. März eines jeden Jahres auf das Vereinskonto IBAN DE64 8505 0300 0221 1068 63, BIC BIC OSDDDE81XXX bei der Ostsächsische Sparkasse Dresden zu überweisen. Die Mitglieder werden gebeten, dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit der Beitrag zum 15. März eines Jahres im Lastschriftverfahren von der Bank eingezogen werden kann. Änderungen der Anschrift und der Bank sind dem Verein umgehend mitzuteilen. Sollte wegen Nichtbeachtung dieses Hinweises das Lastschriftverfahren nicht durchgeführt werden können (Rückbuchung), ist das Mitglied zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Im Falle nicht fristgemäßer Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des Weiteren wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von 5 Euro erhoben.
§ 4 Verwendung der Beiträge
Die Beitragsgelder sind für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins gemäß der geltenden Satzung zu verwenden.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung zum 29.10.2015 in Kraft.
§ 6 Änderung der Beitragsordnung
Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Dresden, den 29.10.2015