Der Prüfungsausschuss der Staatlichen Studienakademie Riesa ist insbesondere zuständig für:
- Entscheidungen über Anrechnung von Studienzeiten, Modulprüfungen, Prüfungsleistungen und Credits,
- Entscheidungen bezüglich Fristüberschreitung, Rücktritt, Versäumnis, Täuschung und Ordnungsverstoß,
- Entscheidungen über Anträge zur Wiederholung von Modulprüfungen,
- Entscheidungen über Einziehung von Zeugnissen und Urkunden, Stellungnahmen im Widerspruchsverfahren zu Studien- und Prüfungsangelegenheiten sowie für
- Entscheidungen über Nichtbestehen der Bachelorprüfungen.