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Nachgraduierung von Abschlüssen der Berufsakademie Sachsen

Antrag auf Nachgraduierung

Allgemeine Hinweise und FAQ

Ein an der Berufsakademie Sachsen erworbener Bachelor- oder Diplomabschluss kann auf Antrag in einen entsprechenden Abschluss der Dualen Hochschule Sachsen umgewandelt werden (Nachgraduierung). Diese Nachgraduierung kann gemäß § 13 des Duale-Hochschule-Gesetzes erfolgen, welches Sie unter www.revosax.sachsen.de finden.

Grundlage für diesen Prozess ist eine entsprechende Ordnung, die momentan von den zuständigen Gremien der Dualen Hochschule Sachsen erstellt wird. Hierin werden beispielsweise die Modalitäten der Antragsstellung und die Gebührenzahlung geregelt.

Erst danach können wir Ihnen diesen Service sicher und zuverlässig zur Verfügung stellen. Dazu werden wir Sie im Laufe des zweiten Quartals 2025 auf unserer Homepage über den aktuellen Entwicklungsstand und das konkrete Antragsverfahren weiter informieren.  

Im folgenden FAQ haben wir für Sie einige Informationen zu diesem Thema vorab zusammengestellt. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter dem unten angezeigten Kontakt gern zur Verfügung. 

FAQ zur Nachgraduierung

Bedeutung und Vorteile

Was bedeutet die Nachgraduierung und welche Vorteile bietet mir die Nachgraduierungsurkunde?

Die Nachgraduierung stellt eine Aufwertung des von Ihnen erworbenen Abschlusses an der Berufsakademie Sachsen dar. Die Nachgraduierungsurkunde ist demnach immer nur gemeinsam mit der Original-Urkunde und dem dazugehörigen Zeugnis zu verwenden. Ihr Original-Abschluss behält weiterhin Gültigkeit und ihr Original-Zeugnis wird nicht extra nachgraduiert.

Bitte beachten Sie außerdem:

Wenn Sie in der Zwischenzeit geheiratet oder einen weiteren akademischen Titel erlangt haben, kann dies nicht auf der Nachgraduierungsurkunde ausgewiesen werden. Die Urkunde wird mit den ursprünglichen Personenstandsdaten ausgestellt.

Antragstellung

Wie und ab wann kann ich meinen Antrag auf Nachgraduierung stellen?

Das Antragsformular ist online vollständig auszufüllen und abzusenden. 

Zur Bestätigung Ihrer Angaben erhalten Sie eine Mail mit ihrer persönlichen Antragsnummer und den Zahlungsinformationen für die Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr. 

Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Einrichtung und Einbindung des Online-Services auf unserer Homepage. 

Zuständigkeiten

Wohin sende ich meinen Antrag auf Nachgraduierung?

Mit der Antragstellung wählen Sie bereits im Online-Formular die Studienakademie aus, an der Sie Ihren Original-Abschluss erworben haben. Der Antrag wird dann automatisch nach Zahlungseingang der  Bearbeitungsgebühr an das jeweils zuständige Prüfungsamt zur Urkundenausstellung weitergeleitet.

Gebührenpflicht

Ist meine Nachgraduierung kostenpflichtig?

Derzeit befasst sich das Rektorat der Dualen Hochschule Sachsen mit dem Entwurf einer Satzung, in dem die Details und Rahmenbedingungen der Antragstellung geregelt werden. Der aktuelle Entwurf sieht eine Bearbeitungsgebühr vor. Die Höhe der Gebühr wird in der Gebührenordnung der Dualen Hochschule Sachsen geregelt und wird Ihnen zusammen mit der persönlichen Antragsnummer und den weiteren Zahlungsinformationen bei Antragstellung per Mail mitgeteilt. 

Die Gebühr wird unmittelbar nach erfolgreicher Antragstellung fällig und kann nicht gestundet oder geteilt werden.

Dauer der Bearbeitung

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Die Dauer der Bearbeitung hängt wesentlich vom Antragsaufkommen einerseits und vom Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseinganges der Gebühr andererseits ab. Erst nach Zahlungseingang kann der Antrag vom zuständigen Prüfungsamt weiterbearbeitet werden. 

Die Nachgraduierungsurkunde wird ausgedruckt und danach von der jeweiligen Direktorin oder dem jeweiligen Direktor der Studienakademie unterschrieben, bevor sie per Post an die von Ihnen bei Antragstellung angegebene Adresse verschickt wird.

Bitte rechnen Sie gerade zu Beginn unserer Service-Bereitstellung mit einer längeren Wartezeit und sehen Sie von Zwischenanfragen ab. Dies führt im Zweifel zu weiteren Verzögerungen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Dr.

JörgMännicke

Referent für Wissenschaftsmanagement

Dresden

Telefon: +49 351 44722-209

Telefax: +49 351 44722-299

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