1. Grundsätzliches
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Berufsakademie Sachsen, die zum Stichtag in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen wurden. Der Stichtag fällt gemäß der Wahlordnung auf den letzten Tag der Auslagefrist des Vorläufigen Wählerverzeichnis. Mitglieder der Berufsakademie Sachsen, die ihr Mitgliedschaftsrecht erst nach diesem Stichtag erwerben, können nicht wählen und nicht gewählt werden. Die Auslagefrist der Vorläufigen Wählerverzeichnisse ist der jeweiligen Wahlausschreibung zu entnehmen.
2. Für die Senatswahlen gilt:
Das den Senatswahlen 2024 zugrundeliegende Vorläufige Wählerverzeichnis wird online veröffentlicht. Sie können ab dem Tag der Veröffentlichung innerhalb einer Frist von 10 Tagen prüfen, ob Sie wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Weitere Details regelt die Wahlausschreibung. Die zu den Senatswahlen 2024 zugelassenen Wahlvorschläge werden als Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht.
3. Für die Studienakademieratswahlen gilt:
Das den jeweiligen Studienakademieratswahlen 2024 zugrundeliegende Vorläufige Wählerverzeichnis wird an den jeweiligen Standorten hochschulöffentlich bekanntgegeben. Dort können Sie ab dem Tag der Veröffentlichung innerhalb einer Frist von 10 Tagen prüfen, ob Sie wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Weitere Details regelt die Wahlausschreibung. Die zu den Studienakademieratswahlen 2024 zugelassenen Wahlvorschläge werden an den jeweiligen Standorten hochschulöffentlich bekanntgegeben.