Die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudiengangs sind abhängig von der Auswahl des Studienangebots und können sich je nach Studienstandort und Studienanbieter unterscheiden. Informieren Sie sich hierfür bei dem entsprechenden Studienanbieter.
Nach dem Studium an der Dualen Hochschule Sachsen
Karrierechancen nach dem Studium: Alumni-Netzwerk, Masterstudium und Weiterbildung
Nach dem Studium stehen Ihnen zahlreiche Wege offen, um Ihre Karriere voranzutreiben. Ob durch den direkten Austausch im Alumni-Portal, die gezielte Vertiefung Ihres Fachwissens im Masterstudium oder die Nutzung praxisorientierter Weiterbildungsmöglichkeiten – bei uns finden Sie die richtigen Angebote, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Erfahren Sie hier, wie Sie von unserem Netzwerk und den vielfältigen Perspektiven profitieren können.
Master- und MBA-E-Guide
Informatives zum Thema: Finden Sie Ihren Master, MBA und weitere Weiterbildungsmöglichkeiten als DHSN-Absolvent:in gemeinsam mit Ihrem Praxispartner
FAQ für Studierende
Welche Voraussetzungen benötige ich, um nach meinem Bachelorabschluss einen Masterstudiengang zu absolvieren?
Welche Dokumente benötige ich für die staatliche Anerkennung? Wann muss ich diese abgeben?
Absolvent_innen, die den Bachelor-Abschluss in dem Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ an der Staatlichen Studienakademie erworben haben, wird die Staatliche Anerkennung als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge gem. § 1 Absatz 4 und 5 SächsSozAnerkG durch die Staatliche Studienakademie Breitenbrunn erteilt.
Die staatliche Anerkennung ist schriftlich zu beantragen bei der
Dualen Hochschule Sachsen
Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Schachtstraße 128
08359 Breitenbrunn
Dem Antrag sind folgende Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen:
- formloser schriftlicher Antrag
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift)
- erweitertes Führungszeugnis der Belegart „OE“, zu beantragen bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter Angabe des Verwendungszwecks „Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in“ und der Empfängeranschrift: „Duale Hochschule Sachsen, Staatliche Studienakademie Breitenbrunn, Schachtstraße 128, 08359 Breitenbrunn“.
Das erweiterte Führungszeugnis hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Achten Sie daher darauf, dass Sie frühestens im Juli Ihres letzten Studienjahres eine Beantragung des Führungszeugnisses vornehmen können.
Bis wann muss ich die Bescheinigung des Dualen Praxispartners über die planmäßige Durchführung des praktischen Studienabschnittes für das sechste Praxissemester abgeben?
Der Tätigkeitsnachweis für das sechste Praxissemester ist in der letzten Woche der Praxisphase im Sekretariat einzureichen. Eine digitale Vorabgabe ist möglich, ersetzt jedoch nicht die Einreichung im Original.
Ist es möglich, dass ich bereits vor Ablauf der Regelstudienzeit (30. September) einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben kann?
Ihr Studium endet zum 30. September des jeweiligen Jahres. Die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses (auch bei gleichbleibendem Arbeitgeber bzw. dem aktuellen Dualen Praxispartner) vor dem 01. Oktober ist nicht möglich.