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Plauen

Fortbildungslehrgang Lebensmittelkontrolleur/-in

Drei Personen in weißen Laborkitteln und Haarnetzen begutachten ein Gericht mit frischem Salat, während eine Frau Notizen auf einem Klemmbrett macht

Das Berufsbild des Lebensmittelkontrolleurs

Sichere Lebensmittel stehen ganz oben auf der Wunschliste der Verbraucherinnen und Verbraucher. Lebensmittel sind sicher, wenn sie gesundheitlich einwandfrei und richtig gekennzeichnet sind. 

Die hierfür notwendigen Kontrollen werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachungsbehörden durchgeführt, berufsständisch vertreten durch Tierärzte, Lebensmittelchemiker und insbesondere durch Lebensmittelkontrolleure.

 

Berufsfeld und Tätigkeitsbereiche

In unserer Gesellschaft nehmen Lebensmittelkontrolleure eine verantwortungsvolle Aufgabe im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes war. Voraussetzung für dieses Tätigkeitsfeld ist die Qualifizierung im Rahmen einer zweijährigen Fortbildung im dualen System. 

Lebensmittelkontrolleure sind tätig in der öffentlichen Verwaltung, v.a. bei den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der kreisfreien Städte und der Landkreise. 

Aufgabengebiete (§ 1 der LKonV)

  • Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen
  • Beauftragung zur Überwachung und dem Vollzug des Lebensmittelrechts
  • Durchführung von Kontrollen, Überprüfungen und Probenahmen
  • Treffen notwendige Maßnahmen, Anzeigen von Straftaten, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verbraucheraufklärung

Ausbildung & Inhalte

Der Fortbildungslehrgang dauert 24 Monate und gliedert sich in eine praktische Fortbildung von 18 Monaten und einem tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterricht von mindestens 6 Monaten (nach § 3 LKonV). 

Inhalt und Umfang des Fortbildungslehrganges sind in den Ländern in meist landesspezifischen Fortbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt. 

Der tätigkeitsbezogene, theoretische Unterricht umfasst die Inhalte nach Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen an der Staatlichen Studienakademie Plauen für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin.

Die abschließende Prüfung des Fortbildungslehrganges richtet sich nach den landesspezifischen Regelungen.

Themengebiete in der Theoriephase

  • Allgemeine Rechtsgebiete
    • Allgemeines Verwaltungs- und Verfahrensrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich der automatisierten Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik
  • Spezielle Rechtsgebiete
    • Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Weinrecht, Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht, Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht
  • Warenkunde
    • Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, Sensorik
  • Umwelthygiene und Ernährungslehre
  • Mikrobiologie und Parasitologie
    • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Schädlingsprophylaxe und Praxis der Schädlingsbekämpfung
  • Lebensmittel- und Betriebshygiene, Betriebliche Eigenkontrollsysteme
  • Psychologische Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken
Referentin hält eine Vorlesung an der Dualen Hochschule. Eine Studentin recherchiert am Rechner dazu.
Ein junger Mann und eine junge Frau informieren sich am Rechner über das Fortbildungsangebot der DHSN

Zugangsvoraussetzungen

Zur Teilnahme am Fortbildungslehrgang kann gemäß § 2 POLKon durch das einstellende Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zugelassen werden, wer die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LKonV erfüllt oder nach § 2 Abs. 2 Satz 1 LKonV diesen Personen gleichgestellt ist. 

Die Entscheidung über die Gleichstellung erfolgt nach landesspezifischen Regelungen (i.d.R. durch die zuständige oberste Landesbehörde). 

Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LKonV: 

  • Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf 

oder (gleichgestellt)

  • Bedienstete des Polizeivollzugsdienstes
  • Bewerberinnen und Bewerber aus dem Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren
  • wer einen Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang besitzt, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt

Bewerbung

Bei Interesse an der Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur richten Sie Ihre Bewerbung bitte direkt an die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder die kreisfreien Städte. 

Dort können Sie den Ausbildungsbedarf erfragen. Der Theoretische Fortbildungslehrgang findet verteilt auf 2 Blöcke an der Staatlichen Studienakademie Plauen integriert im Dualen Studiengang Lebensmittel- und Hygieneingenieurwesen statt. 

Dokumente zum Fortbildungslehrgang Lebensmittelkontrolleur/-in

Maik Maschke Bundesvorsitzender Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.

“Wir Lebensmittelkontrolleure sind „Exoten“ und eine relativ kleine Gruppe im Vergleich zu anderen Branchen des öffentlichen Dienstes.

Lebensmittelkontrolleure sind aber die zahlenmäßig stärkste Schnittstelle zum Lebensmittelunternehmer an der Basis. Rund 2.500 Kolleginnen und Kollegen in über 400 lokalen Lebensmittelüberwachungsämtern überprüfen im Rahmen risikoorientierter Kontrollen und Probenahmen die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften zum Lebensmittel-, Kosmetik-, Bedarfsgegenstände- und Tabakrecht durch die Unternehmer und üben den Vollzug bei Verstößen aus. Mit unserer Präsenz als Kontrolleure vor Ort sind wir präventiv im gesundheitlichen Verbraucherschutz durch unsere sach- und fachkundige Kontrolle in den Unternehmen tätig, sind gleichzeitig Augen und Ohren der Verbraucherschaft und darüber hinaus Vollzugsorgan. Der Verbraucher verlässt sich zu Recht auf die Wirksamkeit der amtlichen Kontrollen, denn Gesundheitsschutz ist staatliche Daseinsvorsorge!

Mit einer Entscheidung für den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs tragen Sie künftig wesentlich dazu bei, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen und zielgerichtet zu informieren. 

Wir als Berufsverband freuen uns ganz besonders, dass die Staatliche Studienakademie in Plauen seit Januar 2019 einen theoretischen Fortbildungslehrgang für angehende Lebensmittelkontrolleure anbietet. Damit ist Plauen eine von nur vier derartigen Fortbildungsstätten in Deutschland. Für die Gewinnung von Nachwuchs war die Etablierung essenziell und die richtige Entscheidung.”

Maik Maschke, Bundesvorsitzender Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.

 

Kontakt und Ansprechpartner

Prof. Dr.

KatjaBorn

Studienleiterin Lebensmittel- und Hygieneingenieurwesen

Plauen

Telefon: +49 3741 5709-171

Telefax: +49 3741 5709-119

Raum A.1.03

JeanetteScheiter

Verwaltungsangestellte Lehre

Plauen

Telefon: +49 3741 5709-170

Telefax: +49 3741 5709-119

Raum A.1.02

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